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Zertifizierung von Versorgungsbetrieben - Begriffserklärung
Entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung übernimmt die Technische Überwachungsorganisation (TUO) des jeweiligen Bundeslandes die Begutachtung, Beurteilung und eine entsprechende Zertifizierung eines Entsorgungsbetriebs.
Für die Zertifizierung von Versorgungsbetrieben müssen sich diese einer Vorprüfung unterziehen, bei der ein eingesandter Erhebungsbogen mit den Grunddaten des Unternehmens und betriebliche Unterlagen gesichtet werden. Grundanforderungen für die Zertifizierung von Versorgungsbetrieben beziehen sich auf die Entsorgungstätigkeiten Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten.
Werden diese Anforderungen in allen Punkten erfüllt, kommt es für die Zertifizierung von Versorgungsbetrieben zum Abschluss eines Überwachungsvertrags zwischen dem Betrieb und der TUO. Stimmt die jeweilige Regierung des betreffenden Bundeslandes dem Vertrag zu, erfolgt durch einen Sachverständigen die Begehung des Betriebes mit Überprüfung der erforderlichen Nachweise sowie der maschinellen und personellen Ausstattung.
Etwaige Mängel werden protokolliert und müssen innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden. Erfüllt der Betrieb alle Voraussetzungen fällt der Leiter der TUO die Entscheidung der Zertifizierung des Versorgungsbetriebs.
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