Wasserhaushaltsgesetz - Betreuung in München und im Raum Bayern
Wasserhaushaltsgesetz - §19 l - TÜV-Bescheinigungen
Für Arbeiten betreffend den §19 l des Wasserhaushaltsgesetzes sind Bescheinigungen der zuständigen Stelle des TÜV nötig. Wir haben beide an den nötigen Veranstaltungen erfolgreich teilgenommen und dabei die erforderlichen Kenntnisse gemäß VdTÜV-Prüfungsordnung erfolgreich erworben.
Wir bieten unsere Dienstleistungen im gesamten bayrischen Raum an. Auch aktuell betreuen wir landesweit in Bayern Kunden in unterschiedlichen Bereichen. Scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen, wir helfen Ihnen auch in Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Landhut, Passau, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Bamberg, Coburg, Starnberg ... und selbstverständlich auch in der näheren Umgebung von München.
Wir betreuen Kunden aus dem privaten Bereich, aus Handwerk und Industrie, Kommunen und öffentliche Träger in München und im gesamten bayerischen Raum.
Hier finden Sie unsere Bescheinigungen zur erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz vom TÜV Süd (Bereich Druckbehälteranlagen / Tankanlagen).
WHG-Grundkurs A. Lemberger
WHG-Grundkurs B. Lemberger
Zertifikat WHG
WHG-Grundkurs A. Lemberger: Teilnahmebescheinigung WHG-Grundkurs Alexander Lemberger
WHG-Grundkurs B. Lemberger: Teilnahmebescheinigung WHG-Grundkurs Bruno Lemberger
Für Vergrößerung der Bescheinigungen klicken Sie bitte hier.
Zertifikat WHG: Zertifikat Wasserhaushaltsgesetz - Fachbetrieb nach §19 l WHG