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Unser Abwasserlexikon

 

Trinkwasser - Begriffserklärung





Unter Trinkwasser wird Wasser verstanden, das für den menschlichen Bedarf geeignet ist und keine schädigende Wirkung ausübt. Trinkwasser ist folglich äußerst reines Süßwasser. Es wird nicht nur direkt zum Trinken verwandt, mit Trinkwasser werden auch Mahlzeiten zubereitet, und es wird zur Körperpflege genutzt.

 

Um als Trinkwasser zugelassen zu werden, darf das Wasser keine Krankheitserreger enthalten. Zusätzlich ist ein Mindestgehalt an Mineralien im Trinkwasser für die Gesundheit des Menschen von großer Bedeutung.

 

Trinkwasser enthält Natrium-, Magnesium- und Calciumionen sowie Carbonate, Hydrogencarbonate und Sulfate in einem ausgewogenen Verhältnis. Außerdem sollte Trinkwasser farb- und geruchlos sowie geschmacklich neutral sein.

 

Es wird aus Brunnen und Quellen oder als Oberflächenwasser bestimmter Talseen gewonnen. Bevor es als Trinkwasser zugelassen wird, wird es mittels chemischer und physikalischer Prozesse aufbereitet. Verbrauchtes Trinkwasser gelangt über Rohre in die Kanalisation und von dort zum Klärwerk, wo es gereinigt und erneut bis auf Trinkwasser – Qualität aufbereitet wird.




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