Unser Abwasserlexikon
Radioaktive Abfälle - Begriffserklärung
Radioaktive Abfälle fallen meist als Feststoffe, in geringeren Mengen jedoch auch als Flüssigabfälle an. Flüssige radioaktive Abfälle entstehen beispielsweise als Abwässer der Nuklearmedizin. Sollen radioaktive Flüssigabfälle endgelagert werden, ist es für die Entsorgung einfacher, sie in einen festen Aggregatzustand zu überführen.
Auf jeden Fall gilt es, feste radioaktive Abfälle und Flüssigabfälle in speziellen, gesonderten Behältern getrennt zu sammeln. Flüssige radioaktive Abfälle mit einem Anteil an organischen Lösungsmitteln unter 20 Prozent müssen in Mengen von fünf Litern in dichten Fünf Liter - Behältnissen, die mit den radioaktiven Flüssigabfällen keine Verbindung eingehen zu entsprechenden Sammelstellen gegeben werden.
Liegt der Anteil der organischen Lösemittel über 20 Prozent sind die radioaktiven flüssigen Abfälle ebenfalls in einer maximalen Menge von fünf Litern in einem 30 Liter Sammelbehälter der Entsorgung zuzuführen.
Zurück zum Abwassertechnik-Lexikon