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KrWg - Begriffserklärung
Mit dem Kürzel KrWg wird das Kreislaufswirtschaftsgesetz beschrieben. Gegenüber dem vorherigen KrWg wird seit der Neufassung im Jahr 1996 verstärkt der Focus auf die Abfallvermeidung sowie auf die Rückführung des Abfalls in den Wirtschaftskreislauf gelegt.
Im KrWg werden Abfälle nicht mehr primär beseitigt sondern neu verwertet. Durch Recycling sollen aus Abfällen Rohstoffe entstehen. Gleichzeitig erfolgt durch das KrWg eine Ausweitung des Verursacherprinzips. Damit sind Abfallerzeuger für dessen Beseitigung oder Wiederverwertung gesetzlich verantwortlich.
Eine weitere Erneuerung im KrWg liegt in der Abfallvermeidung während der Produktionsprozesse der Industrie. Auch das entstehende Produkt soll möglichst abfallarm sein und damit den Anfall von Müll vermeiden helfen.
Das KrWg nimmt die Wirtschaft bei der Erbauung der Abfallverwertungsanlagen in die Pflicht, wird diese auf Privatleute übertragen, muss im Sinne des KrWg ein Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt werden. Das KrWg sieht weiterhin eine strenge Überwachung der Abfallwirtschaft und ein Gütesiegel für Entsorgungsfachbetriebe vor.
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