Unser Abwasserlexikon
Hauseigentümer - Begriffserklärung
Hauseigentümer tragen die Verantwortung für die regelrechte Entsorgung ihrer Abfälle bzw. der ihrer Mieter oder Mitbewohner. Immer wieder werden flüssige Schlachtabfälle, Milchreste, Frostschutzmittel oder Fette einfach in die Toilette oder im Spülbecken entsorgt. Erkaltet beispielsweise das Fett an den Rohrwänden, so wird ihr Durchmesser immer enger bis die gesamte Abwasseranlage nicht mehr funktioniert.
Doch mancher Hauseigentümer kennt den Unterschied zwischen Abwasser und flüssigem Abfall nicht. Abwasser bilden nur die Stoffe, die das Wasser in Seen oder Flüssen nicht nachhaltig chemisch oder biologisch beeinflussen. Dies trifft zumeist nur auf das Niederschlagswasser zu.
Dem Hauseigentümer ist es verboten, im Wasser nicht oder nur schwer lösliche Stoffe, wie z.B. Öle , Blut, Lösungsmittel, Getränke, flüssige Lebensmittel, wie Suppe und vieles mehr als Abwasser zu entsorgen.
Ebenfalls müssen Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass flüssige Abfälle nicht durch Verdünnung zu Abwasser gemacht werden. Eingedickter Lebensmittelabfall kann vom Hauseigentümer in der Biotonne entsorgt werden.
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