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Unser Abwasserlexikon

 

Gefahrgutklasse - Begriffserklärung





Gefahrgut wird mittels der Gefahrgutklasse für den Transport eingeteilt. Die Gefährlichkeitsmerkmale sind von den Vereinten Nationen herausgegeben und in neun Klassen unterteilt worden.

 

Die Gefahrgutklasse beschreibt zum einen die Gefährlichkeit des Stoffes selbst und leitet Bedingungen ab, die beim Transport von Gütern bestimmter Gefahrgutklassen zu beachten sind. Hierbei wird neben der speziellen Ausstattung des Transportfahrzeugs auch angegeben, welche Stoffe getrennt zu lagern sind. Die Gefahrgutklasse legt folglich Verträglichkeitsgruppen fest.

 

Über bestimmte Codes werden in der jeweiligen Gefahrgutklasse die Stoffeigenschaften des zu transportierenden Materials und der individuelle Gefährdungsgrad verschlüsselt. Die Gefahrgutklasse Eins beispielsweise enthält explosive Stoffe, die Gefahrgutklasse Zwei Gase und gasförmige Stoffe.

 

In der Gefahrgutklasse Drei sind entzündbare flüssige Stoffe, in der Vier entzündbare feste Stoffe gelistet. Die Gefahrgutklasse Fünf enthält entzündend wirkende , die Sechs giftige und die Sieben radioaktive Stoffe. Mit der Gefahrgutstufe Acht werden ätzende Stoffe und mit der Neun alle übrigen verschiedenen gefährlichen Stoffe klassifiziert.




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